In Rimbach hat ein Gericht einem Mann, der sich des Überfalls auf eine Bank und der Geiselnahme schuldig gemacht hatte, eine fünfjährige Haftstrafe auferlegt. Laut dem vorsitzenden Richter Daniel Kästing war der Angeklagte aus Köln nach Rimbach gereist, um seine Freundin zu treffen, die ihm jedoch einen Treffen verweigerte. Nach dieser Zurückweisung wurden der Angeklagte von einem Nachbarn und einem weiteren Mann gewaltsam vom Gelände entfernt. Richter Kästing wies während der Urteilsverkündung darauf hin, dass die beteiligten Personen sich in einem stark durch Drogen beeinflussten Zustand befanden.
Das Gericht nahm die Feststellungen eines psychiatrischen Sachverständigen zur Kenntnis, der feststellte, dass der Angeklagte unter einem übersteigerten paranoiden Verfolgungsgefühl litt, das durch Amphetaminkonsum ausgelöst wurde. Während der Experte bestätigte, dass der Mann Einsicht in seine Handlungen besaß, kam er zu dem Schluss, dass seine Fähigkeit, sein Verhalten zu kontrollieren, erheblich eingeschränkt war. Folglich folgte das Gericht weitgehend der Empfehlung der Staatsanwaltschaft für eine Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten sowie der Forderung des Privatklägers auf mindestens sechs Jahre. Die Verteidigung hatte den Vorwurf der Geiselnahme bestritten, indem sie auf eine ungewöhnliche Anforderung zusätzlicher Polizeikräfte verwies, und forderte eine mildere Strafe.
In verwandten Nachrichten aus der Region berichteten die Behörden in Maintal vom Auffinden weiterer mit Nadeln verunreinigter Halloween-Süßigkeiten. In Krofdorf-Gleiberg erhielt ein elfjähriges Mädchen einen Kaugummi, der eine drei Zentimeter lange Stecknadel enthielt, bemerkte dies jedoch, bevor es ihn verzehrte. Unabhängig davon erhielten die Polizei in Trebur eine Meldung über ein zehnjähriges Mädchen, das eine Sicherheitsnadel in einer Schokoladenleckerli fand, das ihr am Halloween-Abend gegeben worden war. Das Kind spuckte die geschlossene Nadel aus, gerade als es sie essen wollte, und die Süßigkeit schien ursprünglich verpackt gewesen zu sein.
Die Polizei hat Eltern und Kinder erneut gewarnt, Halloween-Leckereien auf Einstiche, Beschädigungen der Verpackung oder andere Unregelmäßigkeiten zu untersuchen. Die Behörden raten dazu, verdächtige Süßigkeiten mit ihrer Originalverpackung intakt aufzubewahren und sie der Polizei zu melden, ohne selbst fremde Gegenstände zu entfernen, um Beweise zu sichern. Inzwischen gibt es nach den jüngsten Unruhen in Frankfurt Forderungen, dass Rettungskräfte mit Bodycams und Dashcams in Rettungsfahrzeugen ausgestattet werden sollten, um die Sicherheit bei solchen volatilen Ereignissen zu gewährleisten.
Quellen: FAZ.
