Italiens Haushaltsplan für 2027 sieht zehn Maßnahmen für den Gesundheitssektor vor, darunter mehr Mittel für den Nationalen Gesundheitsdienst, Unterstützung für das Personal in Notaufnahmen und Schritte zum Abbau von Wartelisten. Das Maßnahmenpaket umfasst außerdem Hilfe für ältere Menschen mit geringem Einkommen sowie zusätzliche Mittel für die Versorgung von Menschen mit Alzheimer und Demenz.

Der Fonds für den Nationalen Gesundheitsdienst wird 2027 um 2,4 Milliarden Euro und 2028 sowie 2029 um jeweils 2,3 Milliarden Euro aufgestockt. Einschließlich der 1 Milliarde Euro, die bereits im Haushalt 2026 vorgesehen ist, belaufen sich die Mittel für 2027 auf insgesamt 146,3 Milliarden Euro.

Um zusätzliche Termine und Untersuchungen zu ermöglichen, erhalten die Regionen 2027 aus dem Gesundheitsfonds 300 Millionen Euro. Davon sind 213 Millionen Euro für Ärztinnen und Ärzte und 87 Millionen Euro für weiteres Gesundheitspersonal vorgesehen. Weitere 380 Millionen Euro pro Jahr ab 2027 fließen in Zulagen für die Arbeit in Notaufnahmen; davon entfallen 114 Millionen Euro auf Ärztinnen und Ärzte und 266 Millionen Euro auf sonstiges Personal.

Der Plan sieht außerdem ab 2027 jährlich 500 Millionen Euro vor, um die Höchstsätze für Erstattungen von Krankenhausaufenthalten bei akuten Erkrankungen anzupassen. Weitere 100 Millionen Euro werden 2027 für die Versorgung von Menschen mit Alzheimer und anderen Demenzformen bereitgestellt.

Für 2027 ist eine Gesundheitskarte im Wert von 300 Euro geplant, mit der Rentnerinnen und Rentner Gesundheitsprodukte und -dienstleistungen bezahlen können. Anspruch darauf haben Menschen, die bis Ende 2026 das 75. Lebensjahr vollenden und deren Einkommen 2025 28.000 Euro nicht überstieg. Die potenziell anspruchsberechtigte Bevölkerungsgruppe wird auf etwa 5,46 Millionen Menschen geschätzt; dafür wurde ein zweckgebundener Fonds in Höhe von 1,6 Milliarden Euro eingerichtet.

Für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen ermöglicht ein dreijähriges Pilotprogramm einen früheren Zugang zu bestimmten Arzneimitteln. Dafür werden jährlich bis zu 70 Millionen Euro aus dem Fonds für innovative Arzneimittel verwendet. Ab 2028 wird die Ausgabengrenze für den Direkteinkauf von Arzneimitteln um 0,2 Prozentpunkte auf 9 % der nationalen Gesundheitsausgaben angehoben; die ausgewiesenen Kosten belaufen sich auf 292 Millionen Euro. Ab 2027 können Pharmaunternehmen, die zusätzliche Investitionen in Forschung und Innovation in Italien tätigen, eine Senkung ihrer Rückzahlungsbeiträge an die Regionen erhalten, wenn Ausgabenobergrenzen überschritten werden.

Die Regierung übernimmt außerdem 1,4 Milliarden Euro der rund 4 Milliarden Euro an umstrittenen Rückzahlungsforderungen für Medizinprodukte aus den Jahren 2019–2023 und stellt dafür von 2028 bis 2031 jährlich 350 Millionen Euro bereit. Ab 2027 steigt die nationale Ausgabengrenze für den Kauf von Medizinprodukten auf 4,7 %.

Schließlich wird ab 2027 die Ausgabengrenze für den Einkauf von Gesundheitsleistungen bei akkreditierten privaten Anbietern um drei Prozentpunkte angehoben. Die Maßnahme dürfte jährlich 365 Millionen Euro kosten; dafür werden bereits zugewiesene Mittel verwendet.

Quellen: ANSA Politica.