Die polnische Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen gegen Präsident Karol Nawrocki und weitere Personen wegen eines mutmaßlichen Angriffs auf Richter des Verfassungsgerichts und versuchter Nötigung eingeleitet, wie Justizminister Waldemar Żurek am Dienstag mitteilte. In dem Fall geht es um eine Gruppe, der vorgeworfen wird, Richter gewaltsam vom Eingang des Gerichts weggedrängt und in der Nacht von Freitag auf Samstag das Gebäude betreten zu haben. Der Minister benannte Nawrocki und seine Begleiter als Mitglieder der Gruppe.

Die Ermittlungen finden vor dem Hintergrund eines sich ausweitenden Streits um das Verfassungsgericht statt. Die Regierung von Ministerpräsident Donald Tusk sagt, dass die vom Parlament gewählten Richter ihre Ämter antreten können sollten. Nawrocki hat sich geweigert, ihre Eide entgegenzunehmen, und sie damit daran gehindert, dem Gericht beizutreten. Der Präsident und seine Unterstützer sagen, das Vorgehen der Regierung komme einem versuchten Staatsstreich gleich; Tusk stellt seine Haltung als Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit dar.

Die Konfrontation eskalierte, nachdem fünf neu gewählte Richter, denen der Gerichtspräsident Bogdan Święczkowski zuvor den Zugang zum Gericht verweigert hatte, am Freitag durch einen Hintereingang eingetreten waren. Eine von ihnen, die dienstälteste Richterin Anna Korwin-Piotrowska, suspendierte daraufhin vorübergehend Święczkowski und den Vizepräsidenten des Gerichts. Nawrocki kehrte von einem geplanten Besuch im Senegal nach Warschau zurück und begab sich nach Mitternacht zum Gericht. Dort sagte er den anwesenden Richtern, sie seien keine Verfassungsrichter. Bilder, auf denen er Korwin-Piotrowska zur Seite schiebt, wurden weithin verbreitet.

Am Dienstag trafen Nawrocki und Tusk bei einer Sitzung des Nationalen Sicherheitsrats zusammen. Nawrocki machte den Ministerpräsidenten für die Krise verantwortlich und warf ihm Gewalt und die Schädigung des polnischen Staates vor. Tusk sagte, rechtmäßig gewählte Richter müssten arbeiten können, und bot Nawrocki bis Ende der Woche ein vertrauliches Treffen an, um über eine Entschärfung der Spannungen zu sprechen.

Auch die neu gewählten Richter des Gerichts unternahmen Schritte, um ihre Autorität geltend zu machen. Bei einer von Korwin-Piotrowska einberufenen Vollversammlung billigten sie einen Haushalt des Gerichts und wählten eine Disziplinarkommission, die sich mit den suspendierten Amtsträgern befassen soll. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidungen ist umstritten: Die Geschäftsordnung des Gerichts verlangt ein Quorum von zwei Dritteln, und Korwin-Piotrowskas Berechnung, wonach acht Stimmen ausreichten, setzt voraus, dass drei Richter bei der Abstimmung nicht mitgezählt werden. Rechtswissenschaftler sind sich uneinig, ob dieses Vorgehen gültig ist.

Der Streit ist Ausdruck eines umfassenderen Machtkampfs um das Gericht, das politisch gespalten ist und zunehmend arbeitsunfähig wird. Die Richter des polnischen Verfassungsgerichts werden vom Parlament für eine einmalige Amtszeit von neun Jahren gewählt. Nachdem die PiS-Partei 2023 die Macht verloren hatte, nutzte Tusks Regierungskoalition für Ernennungen die einfache Mehrheit, die PiS während ihrer Regierungszeit eingeführt hatte. Die nächste Parlamentswahl des Landes ist für den Herbst 2027 angesetzt.

Quellen: FAZ.