Bei dem Angriff in Trappes und La Verrière im französischen Département Yvelines wurde am Freitag, dem 23. Oktober, eine Person getötet und vier weitere schwer verletzt. Der Verdächtige Kevin T. räumte ein rassistisches Motiv ein und sagte, er habe gezielt Menschen angegriffen, die er für Muslime, Afrikaner oder Nordafrikaner hielt, wie aus der Darstellung des Falls hervorgeht. Die Ermittler fanden von ihm zu Hause angefertigtes politisches Material, das eine ideologische Nähe zum Rassemblement National (RN) zum Ausdruck brachte.
Kevin T. soll Trappes ausgewählt haben, weil er den Ort für ein „Zufluchtsort für Islamisten“ hielt. Am Dienstag, dem 3. November, sagte Anti-Terror-Staatsanwalt Olivier Christen auf RTL, das Profil des Verdächtigen falle in den Bereich der „radikalen gewalttätigen extremen Rechten“. Der Angriff hat die Aufmerksamkeit erneut auf die Bedeutung dieser Bezeichnung gelenkt.
Der Historiker Nicolas Lebourg, ein Spezialist für die extreme Rechte und politischen Radikalismus, beschreibt „ultrarechts“ als eine polizeiliche Kategorie, die auf Einzelpersonen und Gruppen angewendet wird und sich nicht nur auf Terrorismus bezieht. 1994 schuf die französische Zentrale Direktion für Allgemeine Nachrichtendienste diese Kategorie, um den gewalttätigen oder potenziell gewalttätigen Teil der extremen Rechten von politischen Parteien und Wahlorganisationen zu unterscheiden, gegen die sie aufgrund des verfassungsrechtlichen Schutzes politischer Parteien nicht ermitteln durfte.
Der verfügbare Text des Artikels berichtet außerdem, dass seit 2019 insgesamt 23 Verfahren mit Bezug zur ultrarechten Szene registriert wurden. Der übrige Teil des Originalartikels war im wiederhergestellten Text nicht verfügbar.
Quellen: Le Monde Politique.