Der deutsche Verkehrsminister Steffen Bilger unterstützt den landesweiten Einsatz sogenannter „Handynutzungskameras“, die den Innenraum von Fahrzeugen aufnehmen, um Fahrer zu erkennen, die Mobiltelefone benutzen. Der Vorschlag folgt auf Forderungen der Landesregierungen, die automatisierte Verkehrsüberwachung auszuweiten, wie Berichte der dpa und der Rheinischen Post zufolge.
Die Systeme verarbeiten Videos mit einer Computersoftware, die darauf ausgelegt ist, zu erkennen, ob ein Fahrer ein Telefon in der Hand hält. Laut der Rheinischen Post kann die Technologie Merkmale wie Form, Größe, Farbe, Marke und Kameraanordnung eines Geräts sowie typische Körperhaltungen beim Telefonieren auswerten. Anschließend überprüft eine Person markierte Aufnahmen, um festzustellen, ob ein Verstoß vorlag.
Die als Monocams bekannten Geräte werden seit 2023 in Rheinland-Pfalz eingesetzt. Das Land hat inzwischen die rechtliche Grundlage für ihren Einsatz angepasst, und die Kameras sind dort nun regelmäßig in Betrieb.
Die Datenschutzbedenken betreffen sowohl den Umfang der Aufnahmen als auch die Möglichkeit, die Einsatzbereiche des Systems auszuweiten. Der Datenschutzaktivist Konstantin Macher warnte 2023, die Technologie könne so angepasst werden, dass sie andere Objekte erkennt. Außerdem sagte er, dass der Einsatz von Kameras und KI auch automatisierte Gesichtserkennung in greifbare Nähe rücken könnte.
Die Länder streben einen bundesweiten, technologieoffenen Rechtsrahmen an, der verschiedene Kamerasysteme zulässt, anstatt nur ein bestimmtes Modell wie Monocam zu genehmigen. Die Änderung würde außerdem bedeuten, dass Fahrer ohne konkreten Verdacht auf ein Fehlverhalten aufgenommen werden. Nach dem im Bericht beschriebenen bisherigen Ansatz konnten Verkehrsaufnahmen gemacht werden, wenn ein konkreter Anlass für den Verdacht auf einen Verstoß bestand, etwa überhöhte Geschwindigkeit. Der Artikel weist darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht selbst einen Abgleich, der zu keinem Treffer führt, als Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung bewertet hat.
Quellen: netzpolitik.org.