Chiles Oberster Gerichtshof hat entschieden, dass eine Katze namens Perseo nicht jeden Monat zwischen früheren Partnern hin- und hergebracht werden sollte. Das Wohl des Tieres müsse Vorrang vor den Interessen seiner Besitzer haben. Die fünf Richter bezeichneten die Katze einstimmig als „fühlendes Wesen“.

Mit seiner Entscheidung bestätigte das Gericht ein Urteil des Berufungsgerichts von Valdivia, das der Frau das Recht zusprach, sich um Perseo zu kümmern. Ihr früherer Partner hatte ihr alleiniges Sorgerecht angefochten und eine gemeinsame Regelung für die Katze gefordert, die das Paar während seiner Beziehung angeschafft hatte.

Ein unteres Gericht hatte zunächst zu seinen Gunsten entschieden; die monatliche Übergabe sollte Berichten zufolge auf einer Polizeiwache stattfinden. Die Frau legte Berufung ein.

Obwohl Chiles Zivilgesetzbuch Tiere als bewegliches Eigentum einstuft, erklärte der Oberste Gerichtshof, dass das gemeinsame Eigentum nicht ausschlaggebend sei. Außerdem kam das Gericht zu dem Schluss, dass der starke Konflikt zwischen den früheren Partnern es unmöglich machen würde, das Wohl der Katze durch ein gemeinsames Sorgerecht sicherzustellen.

Quellen: FAZ.